Historie
Der Bayerische Bankenverband geht zurück auf einen im Jahre 1919 gegründeten Verband Bayerischer Bankleitungen, der sich primär als Arbeitgeberverband verstand. Seine vorrangige Aufgabe war es, Verhandlungen „von Organisation zu Organisation“, insbesondere mit dem Deutschen Bankbeamten-Verein Gau Bayern zu führen. Gründungsmitglieder waren die bayerischen Aktienbanken sowie die Münchener Filialen der nicht bayerischen Aktienbanken. Aufgrund der Aufhebung der Tarifautonomie und der Gleichschaltung der Tarifparteien verlor der Bayerische Bankenverband unmittelbar nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten seine damalige primäre Funktion. Nach der Archivlage entfaltete der Verband während des Dritten Reichs keine Aktivitäten.
Nach dem zweiten Weltkrieg erfolgte ein schrittweiser Abbau alliierter Beschränkungen sowie die Normalisierung der Tätigkeiten der Kreditinstitute. In Folge dessen wurde am 9. Juni 1948 in München die Gründungsversammlung des „Verbands der privaten Kreditinstitute in Bayern e.V.“ abgehalten. Aufgabe des neu gegründeten Verbandes war es nunmehr in erster Linie, die Interessen der privaten Kreditwirtschaft in der Öffentlichkeit und gegenüber Behörden als Wirtschaftsverband zu vertreten. Darüber hinaus sollte auch die Funktion eines Arbeitgeberverbandes wahrgenommen werden. Diese Funktion wurde nach der Gründung des Arbeitgeberverbandes des privaten Bankgewerbes in Köln im Jahr 1954 dorthin abgegeben. Der Bayerische Bankenverband e. V., wie er seit der Namensänderung im Jahr 1969 heißt, wirkte seitdem als reiner Wirtschaftsverband.
Im Jahr 1949 wurde die „Arbeitsgemeinschaft der Verbände des privaten Bankgewerbes im vereinigten Wirtschaftsgebiet“ gegründet. Aus ihr ging 1951 der heutige Bundesverband deutscher Banken hervor.
Bereits im Januar 1959 wurde durch den Verband der privaten Kreditinstitute in Bayern der erste Einlagensicherungsfonds des privaten Bankgewerbes in Deutschland, der „Garantiefonds für die bayerischen Privatbankfirmen“, später „Bayerischer Bankenfonds“ errichtet. Nachdem im Jahre 1966 beim Bundesverband deutscher Banken der „Gemeinschaftsfonds deutscher Banken“ gebildet worden war, wurde der Bayerische Bankenfonds im Dezember 1970 aufgelöst und sein Vermögen an die Mitgliedsinstitute zurückerstattet.