Satzung, Kartellrechtskonformität und unsere Prinzipien des politischen Lobbying

Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen der privaten Banken in seinem Verbandsgebiet zu vertreten. Zu seinem Aufgabenbereich gehört auch die Wahrnehmung von Aufgaben, welche durch die Gesetzgebung den Verbänden der Kreditinstitute zugewiesen werden. Angelegenheiten, die den für Pfandbriefbanken maßgebenden besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen, gehören nicht zur Zuständigkeit des Verbandes. Er bezweckt keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und verfolgt keine politischen Ziele.

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Satzung des Bayerischen Bankenverbandes

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Richtlinie zur Kartellrechtskonformität des Bayerischen Bankenverbandes

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Prinzipien des politischen Lobbyings des Bayerischen Bankenverbandes

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