Einlagensicherung

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. 

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken, können Sie hier online auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds abfragen. Schriftlich können Sie eine Abfrage über folgende Anschrift stellen: Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin.

Auf den Webseiten der EdB oder des Einlagensicherungsfonds können Sie Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung" einsehen.