Einlagensicherung

Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH

Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und kleinen Kapitalgesellschaften bis zu einer Höhe von maximal 100.000 € deckt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) ab. Gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) gehören deutsche Banken, welche das Einlagengeschäft in privater Rechtsform betreiben, der Entschädigungseinrichtung qua Gesetz an.

Freiwilliger Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken

Darüber hinaus können die privaten Banken freiwillig im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mitwirken. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds beginnt dort, wo die Sicherung der EdB aufhört. Er übernimmt im Falle der Insolvenz eines mitwirkenden Institutes die Einlagenteile, welche die 100.000 Euro-Grenze übersteigen, bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze.

Der Einlagensicherungsfonds schützt alle „Nichtbankeneinlagen“, also auch die Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen.  Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

Der Schutz des Einlagensicherungsfonds orientiert sich in seiner Höhe am tatsächlichen Schutzbedarf der Einleger. Die Sicherungsgrenzen liegen seit 1. Januar 2025 bei 8,75% der haftenden Eigenmittel der Bank bzw. mindestens 438.000 Euro betragen. Außerdem wurde ein sogenannter höchstmöglicher Entschädigungsbetrag eingeführt. Ab 1.1.2025 betragen die höchstmöglichen Entschädigungsbeträge 3 Mio. € für die privaten Einleger, Stiftungen und die Gesellschaften bürgerlichen Rechts und 30 Mio. € für alle anderer Einleger im Sinne des § 6 Abs. 3 SESF.

Die Mitgliedsinstitute des Bayerischen Bankenverbandes sind mit wenigen Ausnahmen der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Die Münchener Hpothekenbank eG gehört zum Beispiel dem Einlagensicherungssystem des Genossenschaftsbereichs, die FIDOR Bank AG und die deutsche Kontor Privatbank AG der gesetzlichen Einlagensicherung und die AutoBank AG, die UBI Banca International S.A. die Südtiroler Sparkasse AG die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG und die Svenska Handelsbanken AB (publ.) ihren Heimateinlagensicherungen an.

Die Sicherungsgrenzen der einzelnen Banken, die am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken mitwirken, können Sie hier online auf der Webseite des Einlagensicherungsfonds abfragen. Schriftlich können Sie eine Abfrage über folgende Anschrift stellen: Bundesverband deutscher Banken e. V., Postfach 040307, 10062 Berlin.

Auf den Webseiten der EdB oder des Einlagensicherungsfonds können Sie Antworten auf "Häufig gestellte Fragen zur Einlagensicherung" einsehen.